Mitgliederversammlung

Die Eltern der Schülerinnen und Schüller sind die stimmberechtigten Mitglieder des Trägervereins. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Sie ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins und ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig.

Der Mitgliederversammlung sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen.

Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über Satzungsänderungen, Jahresbericht, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes, Vereinsausgaben (Haushaltsplan) und Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.