Elternvertretung und Schulkonferenzen

Elternvertretung

Unsere Elternvertretung weicht von den bekannten Formen der Mitbestimmung an öffentlichen Schulen ab, um den Anforderungen der Maria Montessori Grundschule besser gerecht zu werden. Als Ersatzschule gewährleisten wir jedoch gleichwertige Formen der Mitbestimmung (§ 100 Abs.5 SchulG NRW).

Wie an öffentlichen Schulen existiert in jeder Klasse eine Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Pädagogen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts-und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen.

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer und die übrigen pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeiter, die in der Klasse tätig sind, sind Mitglieder der Klassenpflegschaft mit beratender Stimme. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse und die übrigen pädagogischen Mitarbeiter sollen an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Pädagogische Mitarbeiter der Schule können nicht als Elternvertreterin oder Elternvertreter gewählt werden.

 

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden (und die Stellvertreter) vertreten die Interessen der Eltern und ihrer Kinder, bündeln Wünsche und Vorschläge der Eltern, um sie an die Schulleitung oder den Schulträger weiterzugeben, fördernden Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den Klassen, wirken z. B. bei der Organisation von Festen und Ausflügen mit und nehmen an der Schulkonferenz teil.

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sind zugleich auch Mitglieder der Schulkonferenz.

Eine Schulpflegschaft, wie sie in § 72 SchulG NRW geregelt ist, gibt es an der Maria Montessori Grundschule nicht. Stattdessen vertreten die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften einzeln oder gemeinsam die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Hierzu können sie Anträge an die Schulleitung, den Schulträger oder die Schulkonferenz richten. Sie können sich zur Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule treffen. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nehmen beratend an solchen Treffen teil.

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden können einen Sprecher oder eine Sprecherin (auch aus den Reihen der Stellvertreter) bestimmen, um die Kommunikation mit der Schulleitung und dem Schulträger zu bündeln.

Außerdem können drei Vorsitzende der Klassenpflegschaften gemeinsam eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

 

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz wirken alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammen. Die Schulkonferenz besteht aus den vier Klassenpflegschaftsvorsitzenden und vier Vertretern des pädagogischen Personals. Die Mitglieder des Vorstandes und der Schulleitung sind beratende Mitglieder ohne Stimmrecht. Die Schulleitung führt den Vorsitz in der Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz kann über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule beraten und als Ergebnis der Beratungen Anregungen, Vorschläge und Empfehlungen an den Schulträger, die Schulleitung oder die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz kann zum Beispiel das Schulprogramm, den Erlass einer Schulordnung, die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Unterrichtsverteilung oder das Ganztags- und Betreuungsangebot diskutieren und beraten.

Die Sitzungen der Schulkonferenz finden grundsätzlich schulöffentlich statt. Das bedeutet, dass alle Eltern, pädagogischen und nicht pädagogischen Mitarbeiter und ggf. auch Schülerinnen und Schüler an den Sitzungen als Besucher teilnehmen können.