Unsere Finanzen

Die Maria Montessori Grundschule wird zu einem großen Teil aber nicht vollständig durch Landeszuschüsse finanziert. Den verbleibenden Teil der Personal- und Sachkosten muss der Schulträger, also der Trägerverein Maria Montessori Grundschule e. V. (auch kurz Trägerverein genannt) aufbringen. Der Trägerverein wiederum finanziert sich im Wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge und auch durch Spenden.

Unterstützt wird die Schule durch den Förderverein der Maria Montessori Grundschule e. V. (→ Förderverein).

Nicht zu unterschätzen ist das persönliche Engagement der Eltern, die ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ihre Arbeitskraft z. B. in Arbeitskreisen, bei Aktionstagen oder in Gremien für die Schule einsetzen (→ Mitgestalten).

Landeszuschüsse

Die Maria Montessori Grundschule ist eine Schule in freier Trägerschaft, die als sogenannte Ersatzschule (§§ 100 – 104 SchulG NRW) staatlich genehmigt wurde.

Genehmigte Ersatzschulen haben Anspruch auf die zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen Zuschüsse des Landes. Das ergibt sich aus Artikel 8 Abs. 4 Satz 3 der Landesverfassung und wird konkretisiert durch das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§§ 105 ff. SchulG NRW).

Die Gewährung von Landeszuschüssen setzt voraus, dass die Ersatzschule auf gemeinnütziger Grundlage arbeitet. Der Trägerverein Maria Montessori Grundschule e. V., der die Maria Montessori Grundschule betreibt, ist als steuerbegünstigt im Sinne von § 52 der Abgabenordenung (AO) anerkannt, da er den gemeinnützigen Zweck der Förderung der Erziehung verfolgt.

Die Landeszuschüsse sind wirtschaftlich einzusetzen und durch Eigenleistungen (eigene Mittel oder Einnahmen) zu ergänzen. Das bedeutet, dass die Schule nicht vollständig durch öffentliche Mittel finanziert wird. Die Eigenleistung des Schulträgers beträgt grundsätzlich 15 % der anerkannten Personal- und Sachausgaben. Ausgaben werden grundsätzlich nur in Höhe der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen anerkannt.

Zur Finanzierung des laufenden Schulbetriebs ist die Schule daher neben den Landeszuschüssen auf Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen Dritter und andere Einnahmen angewiesen.

Eigenleistung

Die Landeszuschüsse decken nur etwa 87% der Ausgaben ab, die vergleichbare öffentliche Schulen haben. Der Rest ist durch Eigenleistungen des Schulträgers aufzubringen.

Als Elterninitiative wünschen wir uns, dass die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler Mitglieder des Schulträgers, also des Arbeitskreises Integrative Montessori-Schule Coesfeld e. V., werden und so Mitverantwortung übernehmen.  Die Mitgliedschaft im Schulträger-Verein ermöglicht es auch, in wichtigen Fragen, die die Schule betreffen, mitzuentscheiden.

Spenden

Die Landeszuschüsse decken nur ca. 85 % der Ausgaben ab, wie sie vergleichbaren öffentlichen Schulen entstehen. Die Mitgliedsbeiträge tragen dazu bei, den Trägeranteil von ca. 15 % der laufenden Ausgaben zu finanzieren.

Spenden helfen uns, Spitzen bei den allgemeinen Ausgaben abzudecken und besondere Ausgaben zu finanzieren, z. B. bei der Schulhofgestaltung, Ausstattung der Klassenräume, besondere pädagogische Ereignisse (wie Museumsbesuche, Experten-Besuche), ggf. bei der Personalausstattung etc.

Spenden können sowohl an den Förderverein (Förderverein der Maria Montessori Grundschule e. V.) geleistet werden.

Sowohl der Trägerverein Maria Montessori Grundschule e. V. als auch der Förderverein sind als gemeinnützig anerkannt und können für freiwillige Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen, die bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer zum Spendenabzug berechtigen.

Spenden können auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Kontoinhaber: Förderverein der Maria Montessori Grundschule e. V.
Kreditinstitut: Sparkasse Westmünsterland
Kontonummer: 35951490
Bankleitzahl: 401 545 30
IBAN: DE52 4015 4530 0035 9514 90
BIC: WELADE3WXXX

Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) für Ihre Steuererklärung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse mit, z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief (→ Kontakt). Zur Vermeidung von Missverständnissen schreiben Sie bitte, dass Sie die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung wünschen sowie wann und wieviel Sie überwiesen haben. Vielen Dank.